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Verhinderungspflege
Immer mehr Menschen pflegen ihre Angehörigen zu Hause selbst. Doch diese Pflege kann auf Dauer sehr fordernd sein. Eine kurze Auszeit nehmen zu können, fällt dabei sehr schwer.
Oder was passiert wenn Sie selbst einmal krank sind oder einfach mal verreisen möchten?
Dann greift für Sie die Verhinderungspflege (auch Entlastungspflege genannt), mit der sich die Person, die hauptverantwortlich für die Pflege der angehörigen Person ist, eine sehr wichtige Auszeit nehmen kann.
Stundenweise Verhinderungspflege
Wenn die Ersatzpflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag die Pflege übernimmt, spricht man von der stundenweisen Verhinderungspflege.
Budget: Je Kalenderjahr stehen Ihnen 3.539,00 € zu.
Bitte beachten Sie die Gesetzesänderung welche seit Juli 2025 in Kraft getreten ist. Ab diesem Zeitpunkt wurde das Budget der Verhinderungspflege mit dem Budget der Kurzzeitpflege zusammengefasst. Somit können Sie freier und flexibler über Ihr gesamtes Jahresbudget entscheiden und nutzen.
Voraussetzungen für die gepflegte Person:
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Es muss mindestens ein Pflegegrad 2 bei Ihnen anerkannt worden sein (Bei Pflegegrad 1 wird keine Ersatzpflege bewilligt)
Wichtig:
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Die häusliche Pflege muss nicht mehr seit mindestens 6 Monaten stattfinden
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Das Jahresbudget von 3.539,00 € gilt jetzt auch für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Bisher war das Budget etwas niedriger.
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Ab 2026 gilt die neue verkürzte Frist zur Antragsstellung
Beantragung
Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
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